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A
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Anschriften
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§1.
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Postanschrift
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1.
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Geschäftsstelle: Soweit nicht anders zuzuordnen, ist der gesamte Schriftverkehr an die Geschäftsstelle des ODSV zu richten:
ODSV e.V.
Christian Ederer
Kiefernweg 3
93149 Nittenau
Fax: 09436/3009575
info@odsv.org
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§2.
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Spielmaterialien
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1.
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Mannschaftsspielbetrieb: Alle Unterlagen, die den Mannschaftsspielbetrieb betreffen, sind an den Vize-Präsidenten Mannschaftsspielbetrieb zu senden:
Thomas Hübner
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2.
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Einzelspielbetrieb: Alle Unterlagen, die den Einzelspielbetrieb betreffen, sind an den Vize-Präsidenten Einzelspielbetrieb zu senden:
Klaus Hilbert
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B
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Versammlungen
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§3.
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Öffentlichkeit
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1.
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Hauptversammlungen sind - soweit in der Einladung nichts Gegenteiliges erwähnt wird - öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.
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2.
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Mitglieder des Präsidiums haben generell das Recht, an allen Versammlungen der Gremien als Gast teilzunehmen.
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§4.
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Delegierte
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1.
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Jeder Mitgliedsverein entsendet einen Delegierten zu den Hauptversammlungen, der alle Stimmen dieses Vereins vertritt.
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2.
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Die Delegierten sind verpflichtet, sich vor dem Beginn der Hauptversammlung registrieren zu lassen; sie erhalten bei der Registrierung Stimmkarten und / oder Stimmzettel.
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§5.
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Eröffnung, Tagesordnung
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1.
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Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung mit der Feststellung der Anwesenden, der Stimmberechtigten und der Anzahl der Stimmen. Im Anschluss daran prüft er die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung.
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2.
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Anschließend wird die Tagesordnung kurz vorgestellt; eventuelle Änderungen seit der Einberufung der Versammlung sind anzusprechen.
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§6.
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Worterteilung und Rednerfolge
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1.
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Der Versammlungsleiter ruft jeden Tagesordnungspunkt auf und erteilt zu Beginn auf Antrag dem Berichterstatter oder Antragsteller das Wort. Enthält ein Tagesordnungspunkt eine Vielzahl von Beratungspunkten, werden diese getrennt aufgerufen und verhandelt.
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2.
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Weitere Wortmeldungen durch Handzeichen werden in eine Rednerliste eingetragen, die der Protokollführer führt. Der Versammlungsleiter erteilt das Wort nach dieser Rednerliste; er kann davon abweichen, wenn das für den Fortgang der Aussprache sachdienlich erscheint. Nachdem die Rednerliste erschöpft ist oder auf entsprechenden Beschluss des Präsidiums schließt der Versammlungsleiter die Aussprache.
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3.
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Die Aussprache soll vorrangig zwischen den Mitgliedern der Versammlung geführt werden. Der Versammlungsleiter kann auch anderen Gästen das Wort erteilen, wenn es notwendig erscheint.
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4.
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Der Versammlungsleiter kann die Redezeit zu einem Beratungspunkt mit Zustimmung der Versammlung beschränken. Überschreitet ein Redner diese Redezeit oder schweift er vom Thema ab, so kann ihm der Versammlungsleiter nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen. Er muss danach seine Rede unverzüglich abbrechen und kann nicht erneut das Wort zu diesem Beratungspunkt erhalten.
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5.
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Bei grober Verletzung der Ordnung kann der Versammlungsleiter den Verursacher von der Versammlung ausschließen; der Teilnehmer muss in diesem Falle den Tagungsraum verlassen. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, ist die Versammlung zu unterbrechen, bis die Ordnung wiederhergestellt ist.
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§7.
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Abstimmungen
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1.
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Die Antragsteller sind berechtigt, ihre Anträge vor der Abstimmung abzuändern. Die anderen Mitglieder der Versammlung können Änderungsanträge zu den Anträgen stellen.
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2.
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Enthält ein Antrag eine Vielzahl von Beratungspunkten, die getrennt zu behandeln sind, so wird zu jedem Beratungspunkt abgestimmt.
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3.
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Abstimmungen werden generell offen durchgeführt. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds der Versammlung ist geheim abzustimmen.
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4.
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Bei offenen Abstimmungen werden grundsätzlich zunächst die Ja-Stimmen, dann die Nein-Stimmen und zuletzt die Stimmenthaltungen festgestellt. Deutet sich ein hoher Konsens an, kann der Versammlungsleiter abweichend zuerst nach Gegenstimmen fragen. Er kann ohne auch noch die restlichen Stimmen abzufragen das Abstimmungsergebnis feststellen, sobald eine Mehrheit erreicht ist.
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5.
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Unmittelbar nach der Auszählung der Abstimmung gibt der Versammlungsleiter das Ergebnis bekannt.
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§8.
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Entlastung des Präsidiums
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1.
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Die Delegierten und die Kassenprüfer sind berechtigt, Anträge auf Entlastung oder mit einer zu Protokoll gegebenen Begründung auf Nichtentlastung des Präsidiums zu stellen. Weiter können die Delegierten und die Kassenprüfer einen Antrag auf Einzelabstimmung für ein bestimmtes Mitglied oder mehrere bestimmte Mitglieder des Präsidiums stellen; wird ein solcher Antrag nicht gestellt oder nicht von der Mehrheit der Hauptversammlung beschlossen, so wird in einer Abstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Präsidiums entschieden.
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§9.
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Versammlungsprotokolle
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1.
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Über alle Versammlungen sind Protokolle zu führen. Aus ihnen müssen Datum, Versammlungsort, Name der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Gegenstände der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im Wortlaut und das Abstimmungsergebnis ersichtlich sein.
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2.
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Die Protokolle sind jeweils vom Versammlungsleiter und einem Protokollführer zu unterzeichnen und spätestens innerhalb von vier Wochen den Versammlungsteilnehmern sowie den Mitgliedern des Präsidiums in Abschrift zuzustellen.
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3.
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Die Protokolle gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Zustellung schriftlich Einspruch erhoben worden ist.
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C
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Geschäftsbereiche der Präsidiumsmitglieder
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§10.
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Präsident
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1.
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a) allgemeine Repräsentation des ODSV nach Innen und Außen
b) Ansprechpartner in allen Fragen den ODSV betreffend
c) Einberufung der Hauptversammlung und von Präsidiumssitzungen
d) Hinzuladung von Gästen zu Sitzungen
e) Sitzungsleiter bei allen Organversammlungen lt. Satzung
f) Kontrollinstanz des Präsidiums
g) Delegationsberechtigter
h) Weisungsberechtigter gegenüber den Mitgliedern des Präsidiums
i) Entgegennahme von Einsprüchen gegen die Verhängung einer Sanktion oder gegen den Ausschluss
j) Entgegennahme von Austrittserklärungen
k) Koordinierung der Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Präsidiums
l) Einrichtung und Betrieb der öffentlichen Website
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
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§11.
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Vizepräsident – Spielleiter Mannschaftsspielbetrieb
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1.
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a) Ansprechpartner in allen Fragen den Mannschaftsspielbetrieb des ODSV betreffend
b) Planung und Durchführung aller Veranstaltungen im Mannschaftsspielbetrieb in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
d) bei Abwesenheit des Präsidenten Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten zusammen mit einem anderen Vizepräsidenten
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§12.
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Vizepräsident – Spielleiter Turnierspielbetrieb
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1.
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a) Ansprechpartner in allen Fragen den Turnierspielbetrieb des ODSV betreffend
b) Planung und Durchführung aller Veranstaltungen im Turnierspielbetrieb in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
d) bei Abwesenheit des Präsidenten Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten zusammen mit einem anderen Vizepräsidenten
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§13.
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Vizepräsident – Schatzmeister
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1.
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a) Kassenführung einschließlich Kontenverwaltung
b) Überwachung der Einnahmen und Ausgaben
c) Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Geschäftsvorfälle
d) Kontrolle über die Verwaltung der Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
e) Buchführung inkl. Jahresabschluss, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
f) Versendung der Rechnungen an die Mitglieder
g) Vorlage der Jahresrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr bei der Bundesversammlung
h) turnusmäßige Abgabe der erforderlichen Unterlagen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit
i) Verwaltung und Verteilung der Gelder aus Mitgliedsbeiträgen und Startgeldern
j) Verwaltung sonstigen Vereinsvermögens
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
d) bei Abwesenheit des Präsidenten Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten zusammen mit einem anderen Vizepräsidenten
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§14.
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Vizepräsident - Schriftführer
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1.
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a) Schriftverkehr aller Art
b) Weiterleitung eingehender Informationen an die zuständigen Präsidiums-mitglieder
c) Registratur und Protokollführung bei Versammlungen
d) Mitgliederverwaltung
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
d) bei Abwesenheit des Präsidenten Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten zusammen mit einem anderen Vizepräsidenten
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§15.
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Vizepräsident – EDV-Verantwortlicher
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1.
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a) Ansprechpartner in allen Fragen die Verwaltungswebsite des ODSV betreffend
b) Entwicklung und Betrieb der Verwaltungswebsite
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2.
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im Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums:
a) Aufstellung und Vorlage des Haushaltsplanes
b) Planung der Finanzentwicklung und der Mittelbeschaffung
c) Erlass von Ordnungen zur Regelung des Vereinsbetriebs
d) bei Abwesenheit des Präsidenten Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten zusammen mit einem anderen Vizepräsidenten
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D
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sonstige Aufgaben
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§16.
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Kassenprüfer
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1.
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a) jährliche Prüfung der Kasse des ODSV
b) Erstellung eines Prüfberichts
c) Vorlage des Prüfberichts bei der Hauptversammlung
d) Antrag auf Entlastung des Präsidiums bei der Hauptversammlung
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§17.
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Verbandsrat
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1.
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Der Sinn des Verbandsrats ist die Beratung und Unterstützung des Präsidiums; Einzelpersonen werden nach aktueller Lage des ODSV vom Präsidium in den Verbandsrat aufgenommen und entlassen sowie mit speziellen Aufgaben betraut.
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