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Impressum

Die Finanzordnung regelt alle Gebühren und Beiträge des Verbandes. Diese könnt Ihr online nachlesen oder HIER als PDF herunterladen


A
Grundlagen
 
 
 
 
 
 
§1.
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
 
 
1.
Grundsatz: Die Finanzen des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. sind wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
 
 
 
 
 
§2.
Zahlungsverkehr
 
 
1.
Kassen: Aller Geldverkehr des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. ist in der Abrechnung über eine einzige auszahlende und einnehmende Stelle zu führen (Hauptkasse). Die Abrechnung der Hauptkasse erfolgt täglich. Eventuelle Nebenkassen (z.B. Portokasse) sind regelmäßig abzurechnen. Vorschüsse können insbesondere bei Reisen gewährt werden und sind zeitnah abzurechnen.
 
 
2.
Zahlungsverkehr: Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos abzuwickeln. Für jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
 
 
 
 
 
 
§3.
wirtschaftliche Betätigung
 
 
1.
Allgemeines: Die wirtschaftliche Betätigung des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V., die dessen Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, kann als wirtschaftlicher Zweckbetrieb vom Ostbayerischen Dart Sport Verband e.V. durchgeführt werden. Um das Ergebnis der Betätigung zu ermitteln, ist Buch zu führen. Das Jahresergebnis (Gewinn / Verlust) ist in den Haushalt aufzunehmen.
 
 
2.
Subunternehmer: Andere wirtschaftliche Betätigungen des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. können auf vertraglicher Basis Dritten übertragen werden.
 
 
 
 
 
 
§4.
Errichtung und Inkrafttreten
 
 
1.
Allgemeines: Die Finanzordnung wurde am 30. Mai 2008 von der Gründungsversammlung errichtet und ist ab diesem Zeitpunkt gültig.
 
 
 
 
 
B
Haushaltsplan und Jahresabschluss
 
 
 
 
 
 
§5.
Haushaltsplan
 
 
1.
Erstellung: Das Präsidium erarbeitet jährlich einen ausgeglichenen Entwurf der Haushaltspläne für das folgende Geschäftsjahr. Die Haushaltspläne dienen zur Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. voraussichtlich notwendig sein wird.
 
 
2.
Bewirtschaftung: Die Bewirtschaftung der jeweiligen Haushaltspositionen obliegt den jeweiligen Titelverwaltern; diese werden im Haushaltsplan nach Funktionen benannt. Die Bewirtschaftungsbefugnis umfasst das Recht, die Mittel in Höhe und nach Zweckbestimmung entsprechend dem Haushaltsplan einzusetzen.
 
 
3.
Anweisung: Der Schatzmeister darf Haushaltsmittel nur im Rahmen des Haushaltes und nach Abruf durch die Titelverwalter zur Zahlung anweisen. Sind Haushaltsmittel eines Titels verbraucht, dürfen weitere Zahlungen nur bei Rechtsverpflichtung oder mit Zustimmung des Präsidiums vorgenommen werden. Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes sind zulässig, wenn sie durch äußere Gründe wie z.B. Tariferhöhungen nicht vermieden werden können und durch Mehreinnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden. Haushaltsüberschreitungen der Titel für sportliche Veranstaltungen sind dann geboten, wenn andernfalls die Veranstaltung oder ihre Qualität gefährdet wäre; auch sie sind nur bei Deckung durch eine Mehreinnahme oder Einsparung an anderer Stelle zulässig.
 
 
4.
Abruf: Die Titelverwalter erstellen die Zahlungsanweisungen und senden sie mit den dazugehörigen Belegen an den Schatzmeister. Jede Zahlungsanweisung ist vom Titelverwalter zu unterschreiben.
 
 
5.
Stichtag: Durchgeführte Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Lehrgänge etc.), Reisekosten und andere Kosten sowie verauslagte Gelder müssen bis spätestens zum letzten Tag des laufenden Haushaltsjahres abgerechnet werden. Nachträgliche Abrechnungen werden nicht anerkannt; ebenso erfolgen keine Haushaltsübertragungen nicht verbrauchter Mittel.
 
 
6.
Abweichungen: Überschüsse und Einsparungen sind in angemessener Höhe sowohl Sportförderungszwecken als auch dem Verbandsvermögen zuzuführen.
 
 
 
 
 
§6.
Jahresabschluss
 
 
1.
Vorgehensweise: Das Präsidium erarbeitet jährlich einen Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr, der den Kassenprüfern vorzulegen ist.
 
 
2.
Inhalt: Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. nachzuweisen und die Schulden und das Vermögen aufzuführen. Er hat außerdem eine Vermögensübersicht zu enthalten. Größere Haushaltsüberschreitungen (siehe oben) sind kurz zu begründen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstatten diese der Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht.
 
 
 
 
 
C
Einnahmen
 
 
 
 
 
 
§7.
Mitgliedsbeiträge
 
 
1.
Höhe und Verwendung: Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Ostbayerischen Dart Sport Verband e.V. Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch das Präsidium festgesetzt wird. Der jährliche Mitgliedsbeitrag pro Verein wird im September erhoben und beträgt aktuell 30,00 Euro; bei Vereinen, die während der Saison Mitglied werden, wird derselbe Beitrag berechnet.
 
 
 
 
 
§8.
Startgelder
 
 
1.
Erhebung: Für die Teilnahme an Wettbewerben können Startgelder erhoben werden; diese sind automatisch bei der Anmeldung zum Wettbewerb fällig.
 
 
2.
Ligaspielbetrieb: Im Ligaspielbetrieb werden abhängig von der jeweiligen Spielklasse Startgelder erhoben. Das Startgeld für die 1. Liga beträgt 70 Euro, für die 2. Liga 50 Euro und für die 3. Liga 30 Euro. Für die 4. Liga wird kein Startgeld erhoben.
 
 
3.
Pokalwettbewerb: Für die Teilnahme am Pokalwettbewerb wird kein Startgeld berechnet.
 
 
4.
Sommerliga: Für eine Teilnahme an der Sommerliga werden pro Mannschaft 10,00 Euro in Rechnung gestellt.
 
 
5.
Player’s Trophy: Für die Teilnahme an der Player’s Trophy werden 6,00 Euro erhoben.
 
 
6.
Team-Tour-Finale: Für die Teilnahme am Team-Tour-Finale werden pro Doppel 12,00 Euro erhoben.
 
 
7.
Ostbayerische Einzelmeisterschaft: Für die Teilnahme an der Ostbayerischen Einzelmeisterschaft werden 5,00 Euro erhoben.
 
 
 
 
 
§9.
sonstige Gebühren
 
 
1.
Verwaltungsgebühren: Zur Finanzierung der Verwaltung des Verbandes werden für jeder Mannschaft Verwaltungsgebühren erhoben. Diese betragen 30,00 Euro und werden bei der ersten Meldung der jeweiligen Mannschaft in der jeweiligen Saison berechnet.
 
 
2.
Spielergebühren: Für jeden Spieler werden zweimal jährlich Spielergebühren erhoben; die Berechnung erfolgt jeweils zum Saisonbeginn sowie zum Start der Rückrunde. Für während den Halbsaisonen nachgemeldete Spieler werden diese zum Zeitpunkt der Nachmeldung in voller Höhe berechnet. Die Spielergebühr beträgt 2,50 Euro pro Halbsaison; diese werden zur Füllung der verschiedenen Preisgeldtöpfe verwendet - mit dem restlichen Betrag werden Mitgliedsbeiträge in übergeordneten Verbänden beglichen sowie Rücklagen gebildet.
 
 
3.
Anmelde- und Wechselgebühren: Für die Anmeldung eines Spielers sowie für jeden Mannschafts- oder Vereinswechsel eines Spielers werden 5,00 Euro zur Finanzierung der Verwaltung berechnet.
 
 
 
 
 
§10.
Strafen
 
 
1.
Definition: Für Verstöße gegen die Satzung oder die Ordnungen des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. können Strafen festgelegt werden; diese sind hier festzuhalten.
 
 
2.
Hauptversammlung: Kommt ein Verein entschuldigt (bis 24 Stunden vor der Versammlung) nicht zur Hauptersammlung, wird eine Strafe in Höhe von 20,00 Euro erhoben; bleibt ein Verein unentschuldigt fern, wird eine Strafe in Höhe von 50,00 Euro berechnet.
 
 
3.
Spielergebnis nicht gemeldet: Wird ein Spielergebnis nicht rechtzeitig gemeldet, wird das Spiel als 0:x verloren gewertet; ferner wird eine Strafe in folgender Höhe von 10,00 Euro festgelegt.
 
 
4.
Spiel kampflos abgegeben: Wird ein Spiel kampflos mit 0:x (siehe Spielordnung) abgegeben, wird eine Strafe in Höhe von 30,00 Euro ausgesprochen; bei Nichtmeldung eines Spielergebnisses wird diese Gebühr zusätzlich zur oben genannten erhoben.
 
 
5.
unentschuldigt nicht zum Spiel angetreten: Sagt eine Mannschaft ein Spiel nicht spätestens 8 Stunden vor dem festgelegten Spielbeginn ab, wird zusätzlich folgende Strafe erhoben: bei Nicht-Antritt auswärts 20,00 Euro, bei Nicht-Antritt zum Heimspiel 40,00 Euro. Diese Gebühr wird vom Verband eingezogen und danach an die geschädigte Mannschaft ausbezahlt.
 
 
 
 
 
§11.
Fälligkeit und Stundung
 
 
1.
Fälligkeit: Alle unter §7 bis §10 genannten Gebühren sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhebung zu begleichen. Bei einem Beitragsrückstand von mehr als vier Wochen kann den Mitgliedern die Erlaubnis zur Teilnahme am Sportbetrieb des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. entzogen werden. Bei weiterem Rückstand können vom Präsidium auch weitere Strafen ausgesprochen werden.
 
 
2.
Stundung: Die Mitglieder werden angehalten, finanzielle Schwierigkeit dem Präsidium des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. frühzeitig mitzuteilen. Ein Antrag auf Stundung bedarf der Schriftform. Eine Stundung von Beiträgen durch das Präsidium ist möglich, wenn das Mitglied nachweisen kann, dass es ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
 
 
 
 
 
 
§12.
Spenden und Zuschüsse
 
 
1.
Verwendung: Soweit Spenden und Zuschüsse für einen bestimmten Zweck erbracht wurden, so sind diese vom Ostbayerischen Dart Sport Verband e.V. zweckgebunden zu verwenden. Alle anderen Spenden und Zuschüsse können frei verwendet werden.
 
 
 
 
 
 
§13.
sonstige Einnahmen
 
 
1.
Verwendung: Alle sonstigen Einnahmen sind laut Haushaltsplan zu verwenden; sind diese im Haushaltsplan noch nicht verzeichnet, müssen diese bestmöglich für den Ostbayerischen Dart Sport Verband e.V. eingesetzt werden.
 
 
 
 
 
D
Ausgaben
 
 
 
 
 
 
§14.
Sportförderpreise
 
 
1.
Allgemeines: Für besondere sportliche Leistungen können Sportförderpreise ausgelobt werden.
 
 
2.
Ligaspielbetrieb: Im Ligaspielbetrieb werden die in jeder Spielklasse eingenommenen Startgelder als Sportförderpreise ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt in jeder Spielklasse nach dem Schlüssel 50% / 30% / 20%. Nachdem in den 4. Ligen kein Startgeld einbezahlt wird, werden hier feste Preisgelder von 50 Euro für den Meister, 30 Euro für den Vizemeister sowie 20 Euro für den Dritten ausbezahlt.
 
 
3.
Pokalwettbewerb: Im Pokalwettbewerb werden pro am Ligaspielbetrieb teilnehmender Mannschaft 10 Euro in den Preisgeldtopf für den Pokalwettbewerb gebucht. Die Verteilung erfolgt nach dem Schlüssel 40% / 30% / 20% / 10%.
 
 
4.
Sommerliga: In der Sommerliga werden die insgesamt eingenommenen Startgelder als Sportförderpreise ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt nach dem Schlüssel 40% / 30% / 20% / 10%.
 
 
6.
Spielerrangliste: Für die Spielerrangliste gibt es einen Preisgeldtopf, in den ein Teil der Spielergebühren (0,50 Euro pro Halbsaison) fließt. Dieser wird nach folgendem Schlüssel komplett als Sportförderpreise ausgeschüttet: 32,5% / 22,5% / 15% / 10% / 5% / 5% / 5% / 5%.
 
 
7.
Player’s Trophy: Für die Player’s Trophy gibt es einen Preisgeldtopf, in den ein Teil der Spielergebühren (0,10 Euro pro Halbsaison) sowie die kompletten Startgelder der Player’s Trophy fließen. Dieser wird komplett als Sportförderpreise ausgeschüttet: 
 
 
8.
Team-Rangliste: Für die Team-Rangliste gibt es einen Preisgeldtopf, in den ein Teil der Spielergebühren (0,80 Euro pro Halbsaison) fließt. Dieser wird nach folgendem Schlüssel komplett als Sportförderpreise ausgeschüttet: 32,5% / 22,5% / 15% / 10% / 5% / 5% / 5% / 5%.
 
 
9.
Team-Tour-Finale: Für das Team-Tour-Finale gibt es einen Preisgeldtopf, in den ein Teil der Spielergebühren (0,15 Euro pro Halbsaison) sowie die kompletten Startgelder des Team-Tour-Finales fließen. Dieser wird komplett als Sportförderpreise ausgeschüttet: 
 
 
 
 
 
§15.
Auslagen
 
 
1.
Allgemeines: Soweit nicht besondere Regelungen getroffen sind, werden Auslagen der ehrenamtlichen und der hauptamtlichen Mitarbeiter nach folgenden Grundsätzen erstattet.
 
 
2.
Voraussetzung: Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen ist eine Deckung im Haushalt. Liegt diese nicht vor, kann die Erstattung nach Entscheidung des Schatzmeisters zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden.
 
 
3.
Belege: Auslagen für die Wahrnehmung der Funktion werden nach Beleg erstattet; ggf. ist ein Beleg zu erstellen (Porto, Telefon).
 
 
4.
Reisekosten: Reisen sind grundsätzlich so sparsam wie möglich durchzuführen; das gilt insbesondere für die Dauer, das Beförderungsmittel, die Unterbringung sowie die Nebenkosten. Höhere Kosten, die sich z.B. aus der Organisation der Veranstaltung (z.B. vertretbare Flugkosten zur Vermeidung längerer Abwesenheit) ergeben, sind ggf. zu begründen.
 
 
5.
Zugkosten: Fahrkosten werden in Höhe der Bahnkosten (2. Klasse einschließlich Zuschläge) erstattet. In begründeten Fällen kann die Benutzung der 1. Klasse abgerechnet werden. Mögliche Ermäßigungen sind zu nutzen.
 
 
6.
KfZ-Kosten: Bei Benutzung des privaten Pkws werden 0,22 € je Kilometer gezahlt; für die Mitnahme jeder weiteren Person werden 0,02 € je Kilometer erstattet. Fahrten über 1.000 km sind zu begründen.
 
 
7.
andere Verkehrsmittel: Für die Benutzung anderer Verkehrsmittel kann die jeweils kostengünstigste Klasse abgerechnet werden.
 
 
8.
Tagegelder: Mehraufwendungen für Verpflegung werden bei Dienstreisen durch nachstehende Pauschalbeträge ersetzt; bei mehrtägiger Abwesenheit gelten die Werte in Klammern:
- 6 - 8 Stunden: 4,80 € (7,20 €)
- 8 -12 Stunden: 8,00 € (12,00 €)
- mehr als 12 Stunden 16,00 € (24,00 €)
Das Tagegeld zu ist zu kürzen, wenn unentgeltlich Verpflegung bereitgestellt wird. Die Kürzungen betragen 20 % für Frühstück sowie 35 % für Mittag- oder Abendessen. Der Kürzungsbetrag errechnet sich immer, also auch bei einem Teiltagegeld, vom vollen Tagegeldsatz, darf das Teiltagegeld jedoch nicht überschreiten.
 
 
9.
Übernachtungen: Das pauschale Übernachtungsgeld beträgt 20 € je Übernachtung. Notwendige höhere Übernachtungskosten werden gegen Beleg erstattet.
 
 
10.
Nebenkosten: Notwendige Nebenkosten (z.B. Straßenbahnkosten) werden erstattet; sie sind nachzuweisen und ggf. zu begründen und zu belegen, soweit die einzelne Ausgabe 10 € überschreitet.
 
 
 
 
 
§16.
sonstige Ausgaben
 
 
1.
Alle übrigen Ausgaben sind zum Wohle des Ostbayerischen Dart Sport Verbands e.V. vorzunehmen.
 
 
 
 
 
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